Schiedspersonen gesucht!
Nach dem Tod des bisherigen Schiedsmannes Josef Puke wird auch die stellvertetende Schiedsfrau Annita Hohenbrink ihre Schiedsfrauentätigkeit vorzeitig aufgeben.
Das Ehrenamt der Schiedsperson (Schiedsmann/Schiedsfrau) sowie der stellvertretenden Schiedsperson muss daher neu besetzt werden.
Die Schiedspersonen müssen den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse in der Gemeinde Glandorf haben, bekannt sein und Autorität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Außerdem müssen sie als Persönlichkeit und durch Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren. Die gewählten Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedsperson untersteht unmittelbar der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Interessierte Bürger, die das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 31. August 2012 bei der Gemeinde Glandorf, Fachdienst Bürgerservice, Herrn Gerding, Münsterstr. 11, 49219 Glandorf, schriftlich um das Ehrenamt bewerben.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen Herr Gerding nach seinem Urlaub ab dem 14.08.2012 auch telefonisch unter der Rufnummer 05426/949914 bzw. per E-mail an gerding@glandorf.de zur Verfügung.
Linktipps:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
www.schiedsamt.de
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Osnabrück
www.bds-osnabrueck.de




