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Hinweise und Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 11. September 2011
Personen, die in eine kommunale Vertretung gewählt werden wollen, können sich nicht ohne weiteres zur Wahl stellen. Nur solche Bewerber können gewählt werden, die in einem zugelassenen Wahlvorschlag genannt sind. Was zu beachten ist, damit ein Wahlvorschlag auch zugelassen wird und der Bewerber bzw. die Bewerberin auf dem Stimmzettel zur Wahl steht, soll mit den folgenden Hinweisen in groben Zügen und ohne den Anspruch auf Vollständigkeit beschrieben werden und als Orientierung dienen.
Hinweise für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Hinweise für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie in der folgenden PDF-Datei, die Sie sich hier auf Ihren PC laden können:
wahl2011hinweisezuwahlvorschlaegen.pdf [35 KB]
Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen haben wir die notwendigen Vordrucke für Sie hier zusammengefasst:
wahl2011vordruckwahlvorschlaggemeinderat.doc [306 KB]
wahl2011vordruckwahlvorschlagortsraete.doc [234 KB]
Die aufgeführten Formulare sind in erster Linie zum Ausfüllen am Computer mit dem Programm »Word« gedacht; sie können natürlich auch für das Ausfüllen mit der Hand verwendet werden.
Wir möchten Ihnen empfehlen, diese Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu verwenden. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber den amtlichen Vordrucken ist das Ausfüllen von Kandidatenangaben in nur einem Vordruck. Damit werden Übertragungsfehler in andere Listen und somit in der Vergangenheit immer wieder aufgekommene Rückfragen durch die Wahlleitung an Vertrauensleute ausgeschlossen. Beim Ausfüllen am PC kommt hinzu, das eingetragene Daten automatisch in weitere notwendige Felder übertragen werden.
Die Dateien erleichtern nicht nur Ihnen das Ausfüllen des Wahlvorschlages, sondern können auch uns die Arbeit vereinfachen, wenn Sie uns bei der Einreichung des Wahlvorschlages auch die ausgefüllten »Word-Dateien« mit zurückgeben bzw. per E-Mail zurücksenden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung:
Gemeinde Glandorf
Helmut Gerding
Münsterstraße 11
49219 Glandorf
Telefon: 05426/9499-14
Telefax: 05426/3887
eMail: gerding@glandorf.de