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Wissenswertes zum E-Carsharing in Glandorf!

Der smart EQ forfour ist für vier Personen zugelassen.

Wie geht’s?

  • Kostenlose Registrierung über www.glandorf.de
  • Bequemes Buchen direkt über die App
  • Bezahlen direkt über die App (Sofort-Überweisung oder über PayPal)
  • Eine E-Mail-Adresse ist erforderlich.
  • Der Bürgerservice der Gemeinde ist gerne behilflich. Über ihn sind auch Geschenk-Gutscheine erhältlich.

Wer darf ?

  • BürgerInnen ab 18 Jahren mit gültiger Fahrerlaubnis
  • MitarbeiterInnen von registrierten Firmen / Unternehmen mit gültiger Fahrerlaubnis
  • MitarbeiterInnen der Gemeinde mit gültiger Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerlaubnis ist bei jeder(!) Abholung vorzuzeigen.

Wo steht’s?

Bei I&W Erpenbeck, Sudendorfer Esch 2 in Glandorf: Dort kann der Smart zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 7.30-18.00 Uhr, Sa 8.00-12.00 Uhr) abgeholt werden und dort muss er auch wieder abgestellt werden. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Briefkasten zur Verfügung. Bei der  Erstbenutzung erhält man bei I&W Erpenbeck eine Einführung und weitere Hinweise.

Wer lädt?

NutzerInnen haben die Garantie, das Auto mindestens 80 % aufgeladen zu übernehmen. Wer das Auto abstellt, ist dazu verpflichtet, es an die für den Smart reservierte Ladesäule anzuschließen. Die Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN eG) sponsort die kostenlose Ladung. Im Auto liegt eine Ladekarte mit Hinweisen. Darüber hinaus liegt im
Smart ein zusätzliches Ladekabel, das für normale Steckdosen geeignet ist.

Wer haftet?

Die Gemeinde hat eine Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko und einen Insassenversicherung abgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Wer das Auto zu spät abgibt, sodass es nicht mehr bis auf 80 % geladen werden kann, zahlt eine Strafe von 50 Euro. Für einen Schlüsselverlust wird eine Gebühr von 300 Euro erhoben, der Verlust der Ladekarte kostet 20 Euro.