Beherbergungsverbot
25.06.2020
Die Fassung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW), die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.
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