Kita-Gebühren
Diese Regelung gilt für alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück – Notfallbetreuung ist von dieser Entscheidung eingeschlossen.
Angesichts der Corona-Pandemie werden für den Monat April 2020 in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises keine Beiträge zum Besuch von Kindertageseinrichtungen erhoben.
Das teilt der Sprecher der Bürgermeisterkonferenz, Reinhard Scholz, mit. Eltern, die in Kindertagespflege betreuen lassen, werden nicht schlechter gestellt.
Für Kinder in der Notfallbetreuung werden ebenfalls keine Beiträge erhoben Für die Tagesmütter gibt es insofern Rechtssicherheit, als dass diese bis zum 31. Juli 2020 ihr festgelegtes Entgelt weiterhin erhalten.
„Infolge der Corona-Krise sind viele Eltern in eine schwierige Situation geraten. Mit der jetzt getroffenen Regelung soll ein Ersatz für eine nicht erbrachte Leistung geschaffen werden, da die Betreuung aufgrund der Pandemie bereits Mitte März eingestellt wurde“, machte Reinhard Scholz deutlich. Der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen setzen mit dieser Entscheidung ein Signal in Richtung Familienfreundlichkeit, obwohl ein Rechtsanspruch auf die Rückerstattung von Gebühren nicht bestehe.
Die durch den Wegfall der Elternbeiträge für den Monat April entstehenden Einnahmeausfälle sollen laut Reinhard Scholz „fair und gerecht zwischen den Finanzierungspartnern Landkreis und kreisangehörige Kommunen aufgeteilt werden“.
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