Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0
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Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in die Planung einzubinden. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Vorhaben zu äußern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Gemeinde beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat am 04.12.2025 nach Vorberatung im Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss am 18.11.2025 beschlossen den Bebauungsplanes Nr. 251 „Erweiterung Gewerbegebiet Sudendorfer Esch“ aufzustellen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.04.2026 nach Vorberatung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 14.04.2026 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.251 „Erweiterung Gewerbegebiet Sudendorfer Esch“ mit Begründung und textlichen Festsetzungen steht in der Zeit
vom 13.05.2026 bis 15.06.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Gemeinde Glandorf zur Verfügung.
Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II Nr. 1 BauGB Stellungnahmen abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde darum, Stellungnahmen an bauamt@glandorf.de per E-Mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen entsprechend der Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Do. zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Glandorf (Bauamt), Münsterstraße 11, 49219 Glandorf öffentlich aus.
Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich.
Glandorf, 07.05.2026
gez.
Torsten Dimek
Der Bürgermeister
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Am Montag, den 11. Mai 2026 ist das Bürgerbüro aufgrund einer Mitarbeiterschulung geschlossen.
Am Freitag, den 29. Mai 2026 ist das Rathaus aus betrieblichen Gründen geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.