Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0
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Die Ex-Ante-Veröffentlichung wird auch als Ex-Ante-Ausschreibung bezeichnet. Das lateinische Wort "ante" heißt übersetzt "vor". Ex-Ante-Veröffentlichung bedeutet also, dass Unternehmen bereits vor Beginn der Ausschreibung die Möglichkeit gegeben wird, sich darüber zu informieren.
Bei der Erklärung der Ex-Ante-Veröffentlichung ist wichtig, dass diese nur bei bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. So hat der Auftragswert ohne die darauf zu berechnende Umsatzsteuer 25.000 Euro oder mehr zu betragen. Grundlage hierfür ist die Verdingungsordnung für das Baugewerbe (VOB) im Abschnitt A, die die Ex-Ante-Ausschreibung in § 3a Abs. 2 Nr. 1 geregelt hat.
Die Ex-Post-Transparenz bezeichnet die Pflicht von Vergabestellen, ihre Zuschlagsentscheidungen zu veröffentlichen. Das lateinische Wort "post" heißt übersetzt "nach". Die nachträgliche Bekanntgabe von bereits durchgeführten Vergaben dient der Erhöhung der Transparenz im Vergaberecht, macht die Vergabeentscheidung für den Bieter und beugt Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption oder ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Unternehmen) vor.
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Im Februar 2026 wird das Meldeamt eine Programmumstellung durchführen.
Aus diesem Grund können vom 06.02.2026 bis einschließlich 13.02.2026 lediglich bereits beantragte Dokumente abgeholt und vorläufige Dokumente (Personalausweise/Reisepässe) ausgestellt werden. Auch Führerscheinanträge werden entgegengenommen. Alle anderen melderechtlichen Vorgänge, wie beispielsweise die An-, Ab- und Ummeldungen sowie die reguläre Antragstellung von Personalausweisen oder Reisepässen, Führungszeugnissen etc., können erst nach der Umstellung getätigt werden.
In der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 18.02.2026 ist das Meldeamt aufgrund einer Mitarbeiterschulung komplett geschlossen; die anderen Abteilungen im Rathaus sind jedoch besetzt.