Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

Gemeinde Glandorf  · Telefon: (05426) 9499-0

Die Gemeinde Glandorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Schiedsperson.

Die Schiedsperson muss den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse in der Gemeinde Glandorf haben, bekannt sein und Autorität besitzen. Den Streitparteien soll sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Außerdem muss sie als Persönlichkeit und durch Fähigkeiten für das Amt geeignet sien.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren. Die gewählte Schiedsperson wird vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Schiedsperson untersteht unmittelbar der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Interessierte Bürger, die das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bei der Gemeinde Glandorf, Fachdienst Bürgerservice, Herr Gerding, Münsterstr. 11, 49219 Glandorf, schriftlich um das Ehrenamt bewerben.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Gerding auch telefonisch unter der Rufnummer  05426 / 9499-14 bzw. per E-mail an gerding@glandorf.de zur Verfügung.

 

Linktipps:

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen: www.schiedsamt.de

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Osnabrück: www.bds-osnabrueck.de

Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.