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Vergabe von Aufträgen

Ex-Ante-Veröffentlichung

Die Ex-Ante-Veröffentlichung wird auch als Ex-Ante-Ausschreibung bezeichnet. Das lateinische Wort "ante" heißt übersetzt "vor". Ex-Ante-Veröffentlichung bedeutet also, dass Unternehmen bereits vor Beginn der Ausschreibung die Möglichkeit gegeben wird, sich darüber zu informieren.

Bei der Erklärung der Ex-Ante-Veröffentlichung ist wichtig, dass diese nur bei bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. So hat der Auftragswert ohne die darauf zu berechnende Umsatzsteuer 25.000 Euro oder mehr zu betragen. Grundlage hierfür ist die Verdingungsordnung für das Baugewerbe (VOB) im Abschnitt A, die die Ex-Ante-Ausschreibung in § 3a Abs. 2 Nr. 1 geregelt hat.

Ex-Post-Transparenz

Die Ex-Post-Transparenz bezeichnet die Pflicht von Vergabestellen, ihre Zuschlagsentscheidungen zu veröffentlichen. Das lateinische Wort "post" heißt übersetzt "nach". Die nachträgliche Bekanntgabe von bereits durchgeführten Vergaben dient der Erhöhung der Transparenz im Vergaberecht, macht die Vergabeentscheidung für den Bieter und beugt Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption oder ungerechtfertigte Bevorzugung einzelner Unternehmen) vor.

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