Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0
Gemeinde Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0
Sie möchten sich in der Gemeinde Glandorf als Neubürger anmelden, haben Fragen zu Pässen und Ausweisdokumenten, Gewerbemeldungen oder wollen einen Führerscheinantrag stellen? Dann sind mit Ihren Anliegen im Bürgerservice genau richtig. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die folgenden Rubriken informieren Sie über die wichtigsten Angebote der Verwaltung und die jeweils zuständigen Ansprechpartner.
Hier finden Sie die Anschriften der wichtigsten Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Nieders.Regionaldirektion Osnabrück-MeppenMercatostr. 4 und 649080 Osnabrück(0541) 503-110
Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven Dezernat WehrersatzRheinstr. 4726382 Wilhelmshaven(04421) 483 87 10
Sie erhalten bei uns:
Ihre Ansprechpartner sind Christin Stammermann, Tel. (05426) 9499-19 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20.
Für die Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich:
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen, gegebenenfalls unter Vorlage der Zustimmungserklärung.
Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EuroFür Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 EuroVorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich!
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wer bereits einen gültigen Reisepass hat, genügt damit seiner Ausweispflicht.
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss
10 Euro
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 EuroFür Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro
Expresszuschlag: 32 Euro
Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22 Euro
Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Pass ist sofort erhältlich.
26 Euro
Wir helfen Ihnen bei all Ihren Fragen zum Thema Rente und unterstützen Sie bei der Antragstellung und den Formalitäten, zum Beispiel bei:
Ihre persönliche Ansprechpartnerin vor Ort ist Gisela Uhlenhake, Tel. (05426) 9499-21.
Wir tragen dazu bei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das Aufgabenfeld ist sehr differenziert. Typische Handlungsfelder sind etwa:
Ihr Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde ist Jürgen Leimkühler, Tel. (05426) 9499-14
Uns ist es wichtig, Flüchtlinge bestmöglich zu unterstützen. Ansprechpartnerin ist die Flüchtlingssozialarbeiterin Darya Tofiq, Tel. (05426) 9499-30.
Die politische Gemeinde hat zudem gemeinsam mit der Katholischen und der Evangelischen Kirchengemeinde den „Arbeitskreis Flüchtlinge und Integration in Glandorf“ gegründet. Dieser Arbeitskreis koordiniert das ehrenamtliche und professionelle Engagement. Ziel ist es, die Flüchtlinge in Glandorf nicht nur zu unterstützen, sondern in das Gemeindeleben zu integrieren.
Ein fester Wohnsitz ist dabei einer der ersten Schritte. Daher suchen wir weiterhin Mietwohnungen, sowohl Ein-Zimmer-Wohnung als auch größere Wohneinheiten, denn oft werden nicht nur einzelne Personen untergebracht, sondern Familien. Darüber hinaus sind wir dankbar für weitere Hilfe wie Sachspenden, Geldspenden, die Übernahme von Patenschaften, Begleitservice, u.v.m.
Jeder, der den Arbeitskreis unterstützen möchte, ist herzlich willkommen. Bitte füllen Sie im ersten Schritt diesen Fragebogen aus.
Wir freuen uns darüber hinaus über Anregungen, Vorschläge und Ideen.
In Glandorf können sich Paare sowohl im Standesamt des Rathauses als auch in der historischen Windmühle das Jawort geben. Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Eheschließung. Ihre Ansprechpartnerin und Standesbeamtin ist Marlies Schnaars , Tel. (05426) 9499-23.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig, in dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann auf Wunsch bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Standesbeamtin teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für eine vorher notwendige Anmeldung der Eheschließung benötigen.
Grundsätzlich sind während der regulären Öffnungszeiten des Standesamtes in Glandorf Trauungen möglich. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, außerhalb dieser Zeiten einen Termin zu vereinbaren, beispielsweise an einem Freitagnachmittag oder an einem ersten Samstag im Monat. Unsere Mitarbeiterin des Standesamtes informiert Sie darüber, wann Sie dieses Angebot nutzen können. Für diese Wunschtermine wird eine Extragebühr in Höhe von 100 Euro erhoben.
Termine für die Eheschließung können zusammen mit der Anmeldung der Eheschließung sechs Monate im Voraus telefonisch reserviert werden.
Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 50 €Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 90 €Anmeldung von einem auswärtigen Standesamt: 40 €Eheurkunde: 15 €Trauung außerhalb der Dienstzeit: 100 €Stammbuch: 20 €Windmühle: 100 €
Standesamt GlandorfMarlies Schnaars Münsterstr. 11 49219 GlandorfTel.: (05426) 9499-23E-Mail: schnaars@glandorf.de
Montag: 8.00 bis 12.00 UhrDienstag: 8.00 bis 12.00 UhrMittwoch: 8.00 bis 12.00 UhrDonnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 UhrFreitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Jährlich werden bei uns im Fundüro viele Fundstücke abgegeben. Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §965 bis § 984 geregelt.
Bei uns ist für Fundsachen der Bürgerservice zuständig. Ihre Ansprechpartner sind Christin Stammermann, Tel. (05426) 9499-22 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20.
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, ist verfplichtet, die Fundsache unverzüglich anzuzeigen. Wir als Verwaltung registrieren und verwahren die Wertgegenstände.
Sollte es sich um einen Gegenstand handeln, den die Person, die ihn verloren hat, dringend benötigt – etwa Geldbörse oder Schlüssel – geben Sie die Fundsache am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab, sofern der Bürgerservice im Rathaus nicht geöffnet sein sollte.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate und läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fund gemeldet wurde. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, geht der Fund automatisch in das Eigentum des Finders über. Ausnahme: Es handelt sich um ein Fundstück mit personenbezogenen Daten (z.B. Ausweis, Schlüssel).
Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 Prozent des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 Prozent vom Mehrwert.
Bitte wenden Sei sich an den Bürgerservice bei uns im Rathaus. Dort können Sie den Verlust anzeigen. Oder erfragen, ob etwas abgegeben wurde.
Kleinere Rechtsstreitigkeiten oder sogenannte Bagatellfälle wie etwa ein Streit unter Nachbarn, Sachbeschädigung oder Beleidigung können oft außergerichtlich geklärt werden – mithilfe eines Schlichtungsverfahrens. Die gegenüberstehenden Parteien werden dabei von offiziell bestellten Schiedspersonen des zuständigen Schiedsamtes begleitet. Ihre Aufgabe ist es, zu schlichten und zu vermitteln. Außerdem tragen sie mit einer gütlichen Einigung dazu bei, den beiden Parteien Zeit und Geld zu sparen.
Schiedspersonen wählt der Rat der Gemeinde auf fünf Jahre, zudem müssen sie durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Iburg bestätigt werden. Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Für die Gemeinde Glandorf ist Ihr ehrenamtlicher Ansprechpartner:
SchiedspersonMatthias MennemannHemelinger Weg 349219 GlandorfTel.: (05426) 93 34 42
Die Stelle der ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedsperson ist derzeit vakant. Wir freuen uns über Bewerbungen. Auskunft erteilt Jürgen Leimkühler, Fachdienstleiter Bürgerservice, unter Tel. (05426) 9499-14.
Weitere Informationen finden Sie unter diesen Links:
Bund deutscher Schiedsmänner und SchiedsfrauenGemeindliche SchiedsämterDas Nds. Schiedsamt
Zum 01. Januar 2023 ist eine neue Wohngeldreform in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten und Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Antragsformulare erhalten Sie entweder im Rathaus oder zum Herunterladen im Anhang.
Ob Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Link: www.wohngeldrechner.nrw.de
Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.