Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Aktuelle Bauleitverfahren

Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in die Planung einzubinden. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Vorhaben zu äußern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Gemeinde zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Gemeinde beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden.


Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf

  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 13a BauGB,

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Gemeinde Glandorf hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „westlich Ortslage Schwege“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Planziel des Änderungsverfahrens ist die Veränderung der Erschließung zur Ermöglichung des Baus einer Kindertagesstätte.

Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gemäß § 13a Abs 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen.

Die Gemeinde Glandorf sieht zudem gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB ab.

In der Sitzung des Rates vom 29.07.2021 wurde die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Westlich Ortslage Schwege“ gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im anliegenden Planausschnitt gekennzeichnet.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) i.V.m. § 1 Nr. 4 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie Begründung erfolgt in der Zeit vom

                       01.04.2022 bis zum 02.05.2022 (beide Tage einschließlich)

auf der Homepage der Gemeinde Glandorf unter www.glandorf.de > Wohnen-Wirtschaft > aktuelle Bauleitverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG i.V.m. § 1 Nr. 4 PlanSiG wird die Auslegung der Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot erfolgen. Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Glandorf, Sitzungsraum, Münsterstraße 11, 49219 Glandorf, nach telefonischer Terminabsprache unter Tel. 05426/9499-18 oder 05426/9499-12 eingesehen werden:

Montag – Freitag                             08.00 - 12.00 Uhr

Montag & Donnerstag                   14.00 - 18.00 Uhr

Der Auslegungsraum darf nur einzeln betreten werden. Die geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten. Fragen zu den ausgelegten Unterlagen können unter Tel. Tel. 05426/9499-18 oder 05426/9499-12 (Gemeinde Glandorf, Fachbereich Bauen und Umwelt) gestellt werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich per Post an die Gemeinde Glandorf, Münsterstraße 11, 49219 Glandorf, per Fax unter 05426/3887 oder digital unter oder vorgebracht werden

Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05426/9499-18 oder 05426/9499-12) kann die Stellungnahme auch persönlich abgegeben bzw. zur Niederschrift vorgetragen werden.

Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Unterlagen auf Anforderung zugesandt werden und dass die Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen besteht (E-Mail: oder ).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Glandorf, 24.03.2022

Gemeinde Glandorf

Die Bürgermeisterin

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