Das Familienservicebüro der Gemeinde Glandorf hat den Auftrag, in allen Bereichen der Kindertagesbetreuung beratend, begleitend und vermittelnd tätig zu sein.
Christine Huneke, Tel. (05426) 9499-10 ist Ansprechpartnerin für Eltern, Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) und Betreuungseinrichtungen.
Unsere Aufgaben:
- Wir bieten Informationen rund um die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.
- Wir beraten Eltern und Tagespflegepersonen.
- Wir leisten Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge zur Kostenübernahme.
- Wir vermitteln qualifizierte Tagespflegepersonen und Babysitter.
- Wir informieren über die Anforderungen der Tätigkeit als Tagespflegeperson.
- Wir informieren Sie über Betreuungsmöglichkeiten in Schul- und Ferienzeiten.
- Wir begleiten den Betreuungsprozess vom Anfang bis zum Ende.
Die Gemeinde Glandorf möchte jetzt und in Zukunft eine möglichst gute Kinderbetreuung gewährleisten. Diese soll sich an den Bedarfen der Kinder und der Eltern orientieren.
Die Kinder sollen behütet und in einem guten Rahmen mit verbindlichen Beziehungen aufwachsen und gemäß ihres Alters gefördert werden können. Sie als Eltern möchten sich auf ein qualitativ hochwertiges Angebot der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Trägern verlassen können.
Zudem unterstützt die Gemeinde Glandorf Familien durch den Glandorfer Familienpass. Mit dem Familienpass soll der Zugang zu Bildungsangeboten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden. So können Inhaber des Familienpasses unter bestimmten Voraussetzungen z.B. zu den Kosten des Mittagessens in Glandorfer Schulen und Kindertageseinrichtungen einen 50-prozentigen Zuschuss erhalten.
Die Richtlinien zum Familienpass mit dem kompletten Förderungskatalog sowie einem Antragsformular für den Familienpass finden Sie unter der Rubrik "Rathaus & Politik, Download-Center, Familienpass". Ebenso erhalten Sie hier einen Antrag auf Auszahlung von Mitteln.
Bei Fragen zum Familienpass wenden Sie sich bitte an Herrn Papenbrock, Bürgerservice, Tel.: 05426/9499-13, E-Mail: .
Das Familienservicebüro ist erreichbar:
Rathaus Glandorf
Familienservicebüro
Münsterstr. 11
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 9499-10
Fax: (05426) 9499-33
E-Mail:
Unsere Öffnungszeiten:
Montag-, Dienstag- und Donnerstagvormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Absprache
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Seit 2014 gibt es die Kinderstube am Sandknapp, in der Kinder von null bis drei Jahren in familiärer Atmosphäre liebevoll betreut werden. Neben jeder Menge Spaß und Spiel schätzen viele Eltern die hohe Flexibilität in der Betreuungszeit, die ihnen einen sorgenfreien Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht.
Kontakt:
Kinderstube am Sandknapp
Aneta Gansler
Zum Sandknapp 4
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 905 98 13
E-Mail:
Mit einem neu aufgelegten Flyer möchten wir Sie einladen, alle Möglichkeiten, Inhalte und Angebote der Großtagespflege Kinderstube am Sandknapp besser kennenzulernen. Den Flyer können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen:
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In der Pfarreiengemeinschaft Glandorf / Schwege gibt es drei Kindertagesstätten: Die St.- Johannis-Kindertagesstätte und den Christophorus-Kindergarten in Glandorf sowie den Marienkindergarten im Ortsteil Schwege.
Auf der Homepage www.kita-glandorf.de haben Sie die Möglichkeit, alle drei Kitas kennenzulernen. Kinder aller Konfessionen und Nationalitäten finden hier den passenden Kindergartenplatz, um gemeinsam zu wachsen. Nähere Informationen zum Leitbild oder der Eingewöhnung können Sie am besten direkt bei Ihrem Wunschkindergarten anfragen.
Die St.- Johannis-Kindertagesstätte ist zudem ein Familienzentrum nach den Richtlinien des Landkreises Osnabrück. Das Familienzentrum ist ein Ort für alle werdenden Eltern und Eltern mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren, die in in Glandorf leben. Angeboten werden unter anderem Begegnung, Möglichkeiten zur Stärkung der Bildungs- und Erziehungskompetenz, Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltages, Beratungen zur Entwicklung des Kindes und verlässliche Ansprechpartner, die ein offenes Ohr für die Anliegen der Glandorfer Familien haben.
Hallo liebe Eltern, hallo liebe Kinder!
Es gibt gute Nachrichten!
Die Großtagespflege in Schwege wird wieder mit Leben gefüllt!!!
Ab dem 01.02.2023 möchten wir mit unseren/euren Kindern im Alltag Lachen, Toben, Kuscheln, Malen, Basteln, Essen, Draußen spielen, tolle Sachen machen und ganz viel Zeit miteinander verbringen. Wir, das sind Insa Otte (Erzieherin) und Imke Laumann (Erzieherin). Unsere Großtagespflege wird dann „Schweger Wichtelstübchen“ heißen.
Am Freitag, den 20.01.2023 möchten wir alle interessierten Familien zum „Tag der offenen Tür“ ab 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr in das „Schweger Wichtelstübchen“ einladen.
Auf ein gegenseitiges Kennenlernen freuen wir uns riesig!!!!!
Insa und Imke aus dem „Schweger Wichtelstübchen“
Tel.: 01514-2023417
P.S.: Weitere Informationen sind in Kürze auf der Homepage der Gemeinde Glandorf zu finden oder werden durch das Familien-Service-Büro erteilt, Tel. 05426-9499-10

Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz in der Großtagespflegestelle „Use Lütten“ haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort zuständigen Kindertagespflegepersonen unter der Telefonnummer: 0162 5668456.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie Interesse an einem Betreuungsplatz bei den „Naturkindern“ haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dort zuständige Kindertagespflegeperson, Frau Nina Rottmann, unter der Telefonnummer: 0177 - 2758380, .
Weitere Informationen finden Sie hier.

Sehr geehrte Eltern,
für das kommende Kindergartenjahr 2023/24 erfasste die Gemeinde Glandorf die Anmeldungen für die Kindergarten- und Krippenplätze in den drei katholischen Kindergärten und der Kinderstube wieder in einem Online Anmeldeportal.
Dieses seit dem 01.10.2022 geschlossen.
Eine Kartenübersicht über die Kita-Standorte finden Sie hier.
Bevor Sie die Anmeldung Ihres Kindes vornehmen, lesen Sie bitte die Erläuterungen unter Häufig gestellte Fragen.
In folgenden Fällen ist eine (ggf. erneute) Anmeldung erforderlich:
- Das Kind wird erstmals für die Betreuung in einer Kindertagesstätte angemeldet
- Das Kind wechselt aus der Krippe in den Kindergarten
- Die Eltern wünschen den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte
- Das Kind war im Vorjahr bereits angemeldet, hat aber für 2022/23 keinen Platz in einer Kita bekommen
- Es wird noch ein Platz für das laufende Kindergartenjahr 2022/23 benötigt
Die Leiterinnen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen stehen den Eltern nach Terminabsprache gerne für individuelle Gespräche zur Verfügung.
Die Eingabe in das Online-System stellt noch keine Platzzusage dar.
Die Plätze werden weiterhin von den Einrichtungsleiterinnen vergeben, nicht von dem eingesetzten Computerprogramm.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen oder bei der Anmeldung Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Glandorf, Frau Huneke, Tel. 05426-9499-10.

Betreuungsangebot des Jugendhilfeträgers
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. an den Grundschulen Glandorf und Schwege
Die Johanniter-Unfall-Hilfe arbeitet seit Jahren auch in den Bereichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Seit dem 01.02.2022 sind wir auch im schönen Landkreis Osnabrück mit einem Betreuungsangebot vor Ort.
Das Betreuungsangebot an den Grundschulen in Glandorf und Schwege umfasst ein gemeinsames Mittagessen, Unterstützung bei den Hausaufgaben, sowie vielfältige Beschäftigungsangebote im sportlichen, musisch-kulturellen, kreativ-künstlerischen und sozialen Bereich. Zusätzlich werden wir mit unserem pädagogisch qualifizierten Betreuungskräften die Frühbetreuung begleiten.
Die Früh- und Nachmittagsbetreuung versteht sich familienergänzend und nicht losgelöst vom familiären Geschehen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Schulen, den Eltern und dem Schulträger im Sinne der Bedarfe der Kinder ist uns eine Herzensangelegenheit.
Die Frühbetreuung beinhaltet eine flexible Bringzeit zwischen 7:00 und 07:30 Uhr, so dass um 07:30 Uhr mit einem gemeinsamen Morgenritual gestartet werden kann.
Die Nachmittagsbetreuung beginnt mit dem Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung. Kinder, die nicht mehr am pädagogischen Angebot teilnehmen, können um 14.00 Uhr abgeholt werden.
Die Kinder haben bis 15:30 Uhr die Möglichkeit, an unterschiedlichen Spiel-und Spaßangeboten teilzunehmen. Da uns Partizipation ein Anliegen ist, beziehen wir die Wünsche der Kinder in die pädagogische Gestaltung der Nachmittagsangebote mit ein.
Anmelden für das kommende Schuljahr können Sie ab sofort unter:
Leitung Betreuungsangebot, Frau Maria Schröder, Mobil: 0172-2079038;
oder
Fachbereichsleitung Ganztag, Nicole Heemann, Mobil 0152-32119444;
Abgabefrist ist der 31.07.2022
Die Berechnung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Früh- und Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen Glandorf und Schwege erfolgt über das Familien-Service-Büro der Gemeinde Glandorf, ebenso die Abrechnung des Mittagessens.
Den Abfragebogen zur Berechnung des Kostenbeitrages finden Sie zum Download im Anhang.
Bei Fragen wenden Sie bitte an Frau Huneke, Familien-Service-Büro, unter 05426 / 9499-10 oder .
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Informationen für Eltern die „Kindertagespflege“ in Anspruch nehmen möchten:
Grundsätzliches zur Kindertagespflege
Als Kindertagespflege wird die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson, eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, im familiennahen Umfeld bezeichnet.
Seit 2005 stellt die Kindertagespflege neben der institutionellen Betreuung ein gleichwertiges Betreuungsangebot für Kinder bis drei Jahren dar und wird seitdem öffentlich gefördert.
Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege ist ein Antrag (siehe Downloadcenter) beim Familien-Service-Büro zu stellen. Liegen alle Voraussetzungen der §§ 22 ff. des Sozialgesetzbuches 8. Teil (SGB VIII) und der Satzung des Landkreises Osnabrück über die Kindertagespflege vor, so wird der Antrag bewilligt.
Kindertagespflege soll ebenso wie die institutionelle Betreuung die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie ergänzen und unterstützen.
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine besonders flexible und individuelle Förderung aus. Die Betreuung in einer Tagespflegestelle mit maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern in überschaubaren Räumlichkeiten und der enge Bezug zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson vermitteln ein hohes Maß an Sicherheit und Orientierung und kommen insbesondere der Entwicklung der Kleinsten entgegen.
Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung haben Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Sie können ergänzend in Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Förderung in der Kita aufgrund der berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheit der Eltern nicht ausreichend ist.
Eltern von Kindern im Schulalter sollten bei Bedarf zunächst die Betreuungsangebote in der Schule in Anspruch nehmen. In Einzelfällen wird Kindertagespflege aufgrund von Berufstätigkeit oder aus pädagogischen Gründen ergänzend zur Schulbetreuung bewilligt.
Unterschiedliche Formen der Kindertagespflege:
Im Haushalt der Tagespflegeperson
Die gängigste Form der Kindertagespflege ist die Förderung des Kindes im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson. Diese Tätigkeit wird in der Regel als selbständige Arbeit ausgeübt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder variiert aufgrund der individuellen Betreuungsvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Anzahl eigener Kleinkinder).
Im Haushalt der Eltern des Kindes
Kinder (ggf. auch mehrere Geschwister) können in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung betreut werden. Die Kindertagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht in der Regel ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind die Arbeitgeber der Tagespflegeperson.
In anderen geeigneten Räumen
In Niedersachsen ist es seit 2007 möglich, Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen anzubieten – zum Beispiel in einer eigens zu diesem Zweck angemieteten Wohnung. Oft arbeiten in dieser Betreuungsform zwei oder drei Tagespflegepersonen zusammen in einer Großtagespflegestelle.
Die Großtagespflege bietet die Möglichkeit eines kollegialen Austausches und vereinfacht Vertretungsregelungen, da eine der täglich vertrauten Betreuungspersonen immer anwesend ist. Eltern schätzen an dieser Betreuungsform die größere Auswahl an Spielpartnern für ihr Kind
Informationen für die Eltern
Ablauf der Vermittlung: einer Tagespflegeperson
Die Eltern melden sich möglichst frühzeitig im Familien-Service-Büro, um in einem persönlichen Beratungsgespräch den individuellen Förderbedarf und die Antragsstellung zu klären. Wir suchen nach einer möglichst ortsnahen und von den gewünschten Betreuungszeiten her passenden Tagespflegeperson.
Eltern und Kindertagespflegeperson lernen sich bei einem ersten Kontakt kennen und entscheiden nach ersten ausführlichen Gesprächen (Vorstellung zu Erziehungsfragen, Wünsche, Erwartungen, Ängste), ob sie sich „ein Miteinander“ vorstellen können. Es ist sehr wichtig, rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag mit einer Eingewöhnung des Kindes in die Tagespflegestelle zu starten. Die Zeit der Eingewöhnung kann je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes unterschiedlich lang ausfallen.
Kostenbeitrag in der Kindertagespflege:
Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages (in pauschalierter Form) richtet sich zum einen nach dem zu versteuernden Einkommen der Eltern laut Steuerbescheid für das Kalenderjahr, das zwei Jahre vor der Inanspruchnahme der Kindertagespflege liegt. Zum anderen sind die bewilligten Förderstunden ausschlaggebend.
Die Satzung über die Gewährung von Pflegegeld an die Kindertagespflegeperson und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück (Kindertagespflegesatzung) regelt Näheres.
Zum 01.01.2023 tritt eine neue, überarbeitete Satzung für Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück in Kraft.
Die Kostenbeiträge sind wie folgt gestaffelt:
Staffelung des Kostenbeitrags |
Familieneinkommen (zu versteuerndes Einkommen aller Kostenbeitragsschuldner) |
1,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 1) |
bis 37.500,00 € |
1,50 € pro Stunde (Einkommensgruppe 2) |
über 37.500,00 € |
2,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 3) |
über 50.000,00 € |
Werden zwei Geschwisterkinder in Kindertagespflege und/oder in Tageseinrichtungen im Sinne des § 22 SGB VIII (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) beitragspflichtig gefördert, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind, wenn dieses in Kindertagespflege gefördert wird, um 50 %.
Werden mehr als zwei Geschwisterkinder beitragspflichtig wie vor in Kindertagespflege gefördert, wird für die weiteren Kinder, wenn diese in Kindertagespflege gefördert werden, kein Kostenbeitrag erhoben.
Möchten Sie für Ihr Kind Kindertagespflege in Anspruch nehmen, bei einer privat tätigen Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle, stehen Ihnen hier die dafür notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare mailen Sie bitte an:
Dafür sind folgende Unterlagen auszufüllen.
- Der allgemeine Antrag
- Anlage 1 – Betreuungszeiten
- Anlage 2 – gemeinsam mit der zuständigen Tagespflegeperson ausfüllen und unterschreiben
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt, welches Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.