Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Als Kindertagespflege wird die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson, eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, im familiennahen Umfeld bezeichnet.

Kindertagespflege zeichnet sich durch eine besonders flexible und individuelle Förderung aus. Die Betreuung in einer Tagespflegestelle mit maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern in überschaubaren Räumlichkeiten und der enge Bezug zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson vermitteln ein hohes Maß an Sicherheit und Orientierung .Es gibt weitere Formen der Kindertagespflege, über die sie sich im Familienservicebüro informieren können. 

Kostenbeitrag in der Kindertagespflege:

Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages (in pauschalierter Form) richtet sich zum einen nach dem zu versteuernden Einkommen der Eltern laut Steuerbescheid für das Kalenderjahr, das zwei Jahre vor der Inanspruchnahme der Kindertagespflege liegt. Zum anderen sind die bewilligten Förderstunden ausschlaggebend.

Es gilt Satzung vom 01.01.2023 für Kindertagespflege im Landkreis Osnabrück.

Die Kostenbeiträge sind wie folgt gestaffelt:

Staffelung des Kostenbeitrags

Familieneinkommen

(zu versteuerndes Einkommen aller Kostenbeitragsschuldner)

1,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 1)

bis 37.500,00 €

1,50 € pro Stunde (Einkommensgruppe 2)

über 37.500,00 €
bis 50.000,00 €

2,00 € pro Stunde (Einkommensgruppe 3)

über 50.000,00 €

Werden zwei Geschwisterkinder in Kindertagespflege und/oder in Tageseinrichtungen im Sinne des § 22 SGB VIII (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) beitragspflichtig gefördert, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind, wenn dieses in Kindertagespflege gefördert wird, um 50 %.

Werden mehr als zwei Geschwisterkinder beitragspflichtig wie vor in Kindertagespflege gefördert, wird für die weiteren Kinder, wenn diese in Kindertagespflege gefördert werden, kein Kostenbeitrag erhoben.

Möchten Sie für Ihr Kind Kindertagespflege in Anspruch nehmen, bei einer privat tätigen Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle, stehen Ihnen hier die dafür notwendigen Formulare zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare geben Sie bitte im Familien-Service-Büro ab oder mailen Sie diese an:  plautz@glandorf.de.

Dafür sind in der Regel folgende Unterlagen auszufüllen.

  1. Antrag KiTP 2023
  2. Antrag KiTP Anlage 1 Notwendigkeit und zum Umfang -Stand 2018-12-18
  3. Antrag KiTP Anlage 2 KiTPP Stand 2022-12-01 mit Kenntnisnahme Masernschutz

 

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