Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

Gemeinde Glandorf  · Telefon: (05426) 9499-0

Jährlich werden bei uns im Fundüro viele Fundstücke abgegeben. Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Der Umgang mit Fundsachen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §965 bis § 984 geregelt. 

Bei uns ist für Fundsachen der Bürgerservice zuständig. Ihre Ansprechpartner sind Udo Papenbrock, Tel. (05426) 9499-13, Elisabeth Schnieder, Tel. (05426) 9499-19 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20. 

Sie haben etwas gefunden?

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, ist verfplichtet, die Fundsache unverzüglich anzuzeigen. Wir als Verwaltung registrieren und verwahren die Wertgegenstände. 

Sollte es sich um einen Gegenstand handeln, den die Person, die ihn verloren hat, dringend benötigt – etwa Geldbörse oder Schlüssel – geben Sie die Fundsache am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab, sofern der Bürgerservice im Rathaus nicht geöffnet sein sollte. 

Aufbewahrungsfristen/Eigentumserwerb

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate und läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fund gemeldet wurde. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, geht der Fund automatisch in das Eigentum des Finders über. Ausnahme: Es handelt sich um ein Fundstück mit personenbezogenen Daten (z.B. Ausweis, Schlüssel). 

Finderlohn

Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 Prozent des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 Prozent vom Mehrwert.

 

Sie haben etwas verloren?

Bitte wenden Sei sich an den Bürgerservice bei uns im Rathaus. Dort können Sie den Verlust anzeigen. Oder erfragen, ob etwas abgegeben wurde.

Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.