Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

Gemeinde Glandorf  · Telefon: (05426) 9499-0

Sie erhalten bei uns: 

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass

Ihre Ansprechpartner sind Christin Stammermann, Tel. (05426) 9499-19 und Anja Pille, Tel. (05426) 9499-20. 


Personalausweis

Für die Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich:  

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Antragstellung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Glandorf ausgestellt worden ist

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen, gegebenenfalls unter Vorlage der Zustimmungserklärung.

Gebühren

Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Für Antragsteller über 24 Jahren: 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro


Vorläufiger Personalausweis 

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich!

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wer bereits einen gültigen Reisepass hat, genügt damit seiner Ausweispflicht.

Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
  • ggf. Zustimmungserklärung
  • ein aktuelles Lichtbild

Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss

Gebühren 

10 Euro


Reisepass

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, ansonsten zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Benötigte Unterlagen:

  •  Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
  •  Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass
  •  gegebenenfalls Zustimmungserklärung
  •  ein aktuelles Lichtbild

Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss.

Gebühren

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60 Euro
Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind: 37,50 Euro

Expresszuschlag: 32 Euro

Zusätzliche Gebühr für den 48-Seiten-Pass: 22 Euro


Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und volljährig sein. Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen. Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Pass ist sofort erhältlich.

Benötigte Unterlagen

  • Alter Reisepass oder Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung
  • ein aktuelles Lichtbild

Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss

Gebühren 

26 Euro

 

 

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