Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Kleinere Rechtsstreitigkeiten oder sogenannte Bagatellfälle wie etwa ein Streit unter Nachbarn, Sachbeschädigung oder Beleidigung können oft außergerichtlich geklärt werden – mithilfe eines Schlichtungsverfahrens. Die gegenüberstehenden Parteien werden dabei von offiziell bestellten Schiedspersonen des zuständigen Schiedsamtes begleitet. Ihre Aufgabe ist es, zu schlichten und zu vermitteln. Außerdem tragen sie mit einer gütlichen Einigung dazu bei, den beiden Parteien Zeit und Geld zu sparen.

Schiedspersonen wählt der Rat der Gemeinde auf fünf Jahre, zudem müssen sie durch den Direktor des Amtsgerichtes Bad Iburg bestätigt werden. Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Für die Gemeinde Glandorf ist Ihr ehrenamtlicher Ansprechpartner:

Schiedsperson
Matthias Mennemann
Hemelinger Weg 3
49219 Glandorf
Tel.: (05426) 93 34 42

Die Stelle der ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedsperson ist derzeit vakant. Wir freuen uns über Bewerbungen. Auskunft erteilt Jürgen Leimkühler, Fachdienstleiter Bürgerservice, unter Tel. (05426) 9499-14.

Weitere Informationen finden Sie unter diesen Links:

Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
Gemeindliche Schiedsämter
Das Nds. Schiedsamt

Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.