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Wohngeldreform der Bundesregierung: höheres Wohngeld ab dem 01. Januar 2023

Zum 01. Januar 2023 ist eine neue Wohngeldreform in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten und Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind. Antragsformulare erhalten Sie entweder im Rathaus oder zum Herunterladen im Anhang.

Ob Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Link: www.wohngeldrechner.nrw.de

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