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Das Land hat den Antragsweg für die Erstattung von Rechnungen nicht-leitungsgebundener Energieträger zwischenzeitlich festgelegt:

Ab dem 04.05.2023 wurde ein digitales Antragsverfahren freigeschaltet. Niedersachen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.

https://serviceportal.hamburg.de

Hier ist der Suchbegriff „Heizkosten“ einzugeben. Unter dem Punkt „Antrag Brennstoffhilfe“ gelangt man sodann zur Antragsplattform.

Als direkter Weg zum Antrag mag auch der nachstehende Link dienen:

Antrag Brennstoffhilfe - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem so genannten Referenzpreis. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt und finden sich im angefügten pdf-Dokument.

Wenn Familie, Freunde oder Bekannte einem Antragsteller nicht behilflich sein können, wird voraussichtlich ab dem 15.05.2023 über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) eine Unterstützung angeboten werden. Die Wohlfahrtsverbände sollen sicherstellen, dass alle Berechtigten einen Antrag stellen können – egal, ob mit oder ohne Hilfe.

Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 71 ct/l (inkl. USt.)

Beispiel für die Berechnung eines Zuschusses:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l).

Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,6) - 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake

Anja Pille

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