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Passänderungen zum 01.01.2024,
Foto: Anja Pille

Im Passrecht treten zum 01.01.2024 einige Änderungen in Kraft. Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt werden. Diese dürfen auch nicht mehr aktualisiert bzw. verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - bereits meist schon einen regulären Reisepass. Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Außerdem werden ab Januar 2024 die Gebühren für Reisepässe auf 70 € angehoben.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Beitrag in der entsprechenden Verlinkung:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=BCF229636F58639E3AB1E5BE77EB0FD3.live882#doc16125526bodyText2

Pressekontakt

Gisela Uhlenhake

Anja Pille

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