Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0
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Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz unserer Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative ökologische und hydrologische Folgen zu verhindern.
Hintergrund:
Das anhaltend trockene Wetter hat zu deutlich gesunkenen Wasserständen in Flüssen, Seen und im Grundwasser geführt. Diese Situation kann nicht nur die Lebensräume zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden, sondern auch die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Wassernutzung beeinträchtigen.
Aktuelle Maßnahmen im Überblick:
Die oben gennannten Maßnahmen wurden mittels Allgemeinverfügung umgesetzt diese sind unter dem folgenden Link abrufbar:
https://informiert.osnabrueck.de/de/amtliche-bekanntmachungen/
https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/bekanntmachungen
Ziel dieser Maßnahmen:
Mit dieser Regelung möchten Stadt und Landkreis Osnabrück einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser sicherstellen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der ökologischen Balance unserer heimischen Gewässer leisten.
Stadt und Landkreis Osnabrück appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen und bedankt sich für das Verständnis und die Unterstützung in dieser herausfordernden Situation.
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