Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

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Gemeinde Glandorf Glandorf, 08.01.2024
Fachdienst Bauen und Umwelt
Az.: 622-21:231

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Glandorf hat am 22.06.2022 nach Vorberatung im Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss am 15.06.2022 beschlossen, für den in der Anlage markierten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“ die 2. Änderung durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.12.2023 nach Vorberatung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 15.11.2023 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 „Heidestraße“ mit Begründung und textlichen Festsetzungen steht in der Zeit

vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 (einschließlich)

auf der Internetseite der Gemeinde Glandorf unter folgendem Link zur Verfügung:
www.glandorf.de/wohnen-wirtschaft/fuer-buerger/aktuelle-bauleitverfahren

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können die Bürgerinnen und Bürger nach § 3 II 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen abgeben. Sie sollen nach § 3 II 4 Nr. 2 BauGB möglichst auf elektronischem Weg übermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde darum, Stellungnahmen an bauamt@glandorf.de per e-mail zu senden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per Post) abgegeben werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Planungsabsichten zu informieren und am Planverfahren zu beteiligen.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen entsprechend der Anforderungen aus § 3 II 2 und 4 Nr. 4 BauGB für jedermann zur Einsicht in den Dienststunden (Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, Do. zusätzlich 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Glandorf (Bauamt), Münsterstraße 11, 49219 Glandorf öffentlich aus.
Um eine telefonische Anmeldung für einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme und weiteren Erörterung im Rathaus wird gebeten; eine spontane Einsichtnahme ist aber ebenfalls möglich.


Der Bürgermeister

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