Gemeinde Glandorf · Münsterstr. 11 · 49219 Glandorf · Telefon: (05426) 9499-0

Gemeinde Glandorf  · Telefon: (05426) 9499-0

Der Glandorf-Gutschein soll als aktive Wirtschaftsförderung für die von der Corona-Pandemie betroffenen Gewerbebetriebe in der Gemeinde Glandorf gelten. Durch ihn sollen Corona-Folgen teilweise abgefedert und die Bürgerinnen und Bürger zum „Kaufen vor Ort“ angeregt werden. Nach dem Motto „Glandorf bewegt“ soll das mittelfristige Ziel „Wer einen lebendigen Ortskern möchte, muss auch vor Ort kaufen“ thematisiert werden.

 

Grundprinzip des Glandorf-Gutscheines

Die Gemeinde Glandorf verkauft insgesamt 2.000 Glandorf-Gutscheine zu einem Stückpreis von 20 €. Die durchnummerierten Gutscheine können in allen teilnehmenden Gewerbebetrieben in der Gemeinde Glandorf eingelöst werden. Die Gemeinde Glandorf bezuschusst den Gutschein mit 5 €, sodass der Einkaufswert bei 25 € je Gutschein liegt. (Ausgeschlossen sind überregionale Ketten wie Lidl, Aldi, Combi etc.)

Start

Der Gutscheinverkauf beginnt ab Anfang Mai. Die Gutscheine können dann sofort bei allen teilnehmenden Betrieben eingelöst werden.

 

Verkauf der Gutscheine

Der Glandorf-Gutschein wird in Papierform verkauft. Er kann nur im Glandorfer Rathaus und in der Volksbank Osnabrück (Münsterstraße 13, 49219 Glandorf) erworben werden. Der Verkauf läuft noch bis zum 30.06.2022. Eine Zusendung der Gutscheine ist nicht möglich. Die Verwaltung wird zu Beginn der Aktion, am 7. und 14. Mai in dem Zeitraum von 12 bis 18 Uhr, auf dem Glandorfer Wochenmarkt die Gutscheine verkaufen.

Der Verkauf ist auf vier Gutscheine pro Person begrenzt.

 

Einlösung der Gutscheine

Die Gutscheine können bei allen teilnehmenden Glandorfer Gewerbebetrieben bis zum 31.12.2022 eingelöst werden. Die Gewerbetreibenden müssen die Gutscheine nach Annahme entwerten. Sie erhalten ein einfaches Formblatt zur Abrechnung der Gutscheine bei der Gemeinde oder unter www.glandorf.de.

Barauszahlung oder Teileinlösung der Gutscheine sind nicht möglich!

 

Was ist steuerlich zu beachten?

Bei den Glandorf-Gutscheinen handelt es sich um Mehrzweckgutscheine i.S.d. § 3 (15) UStG. Erst bei tatsächlicher Einlösung des Gutscheins unterliegt die Lieferung oder sonstige Leistung der Umsatzsteuer. Bei Ausgabe der Gutscheine entsteht also keine Umsatzsteuer.

 

Gültigkeit

Der Glandorf-Gutschein ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Der Zuschuss der Gemeinde Glandorf von 5 € je Gutschein wird bis zum Gültigkeitsende der Gutscheine gezahlt. Es werden maximal 2.000 Gutscheine ausgegeben.

Die Gültigkeit ist bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden!

 

Teilnehmer

Eine Auflistung der teilnehmenden Betriebe finden Sie unten aufgeführt als PDF Format, diess wird  bei Änderungen aktualisiert.

Es wird auch später noch möglich sein, Interesse zu bekunden. Verwenden Sie bitte den Rückmeldungsbogen und reichen diesen ein.

 

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Rathaus sind Frau Anja Pille (Tel.: 05426/9499-20 / E-Mail: pille@glandorf.de), Frau Elisabeth Schnieder (Tel.: 05426/9499-19 / E-Mail: schnieder@glandorf.de), Herr Udo Papenbrock (Tel.: 05426/9499-13 / E-Mail: papenbrock@glandorf.de) und Herr Philipp Schleicher (Tel.: 05426/9499-35 / E-Mail: schleicher@glandorf.de).

Zusätzlich wurde für den Glandorf-Gutschein eine E-Mail eingerichtet, die unter
gutschein@glandorf.de auch ab sofort zu nutzen ist.

Mit freundlichen Grüßen, in der Hoffnung, dass Sie unsere gemeinsame Aktion gut finden und sich beteiligen!

                                              

Dr. Magdalene Heuvelmann                     

     – Bürgermeisterin –

gez.

Gemeinderat Glandorf

gez.

Gewerbeverein Glandorf e.V.

Ihr direkter Draht zu allen Angeboten der Gemeinde, zu Ansprechpartnern, Terminen und Veranstaltungen.