Aktuelle Meldungen
Willkommen bei der Pressestelle der Gemeinde Glandorf. Wir informieren tagesaktuell und umfassend. Sie sind Journalist und haben Fragen zu Glandorf oder der Arbeit der Gemeindeverwaltung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anliegen.
Neue Kinderbetreuungsplätze in Glandorf
„Liebe Glandorferinnen und Glandorfer,
es tut sich etwas in den ehemaligen Räumen des Jugendzentrums „Halvi“ an der Ludwig-Windthorst-Schule. Die ersten Handwerker haben bereits in den vergangenen zwei Wochen ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir werden an dieser Stelle die baulichen Fortschritte in den kommenden Wochen durch Fotos dokumentieren, nach dem Prinzip: Vorher – Nachher.“
„Fit im Auto“: Landkreis und Verkehrswacht bieten Fahrsicherheitstraining für Seniorinnen und Senioren an
Osnabrück. Das Fahrsicherheitstraining „Fit im Auto“ der Landesverkehrswacht Niedersachsen wird auch 2023 wieder im Landkreis Osnabrück angeboten. An vier Terminen können sich Seniorinnen und Senioren mit verschiedenen Trainingsmodulen für ein sicheres Verkehrsverhalten im Alltag schulen lassen. Das Angebot richtet sich Menschen ab 65 Jahren.
Mobilität und Unabhängigkeit auch im Alter wünschen sich viele Menschen. Dafür ist der eigene Pkw gerade im ländlichen Raum oft unentbehrlich. Doch einige Seniorinnen und Senioren fragen sich, ob sie den Anforderungen im Straßenverkehr noch gerecht werden. Dabei hilft das Programm „Fit im Auto“.
Bei „Fit im Auto“ geht es zum einen um die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und zum anderen um praxisnahe Übungen wie die Bewältigung eines Slalom-Parcours oder Trainingsfahrten im Straßenverkehr. Unterstützt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Seminars von erfahrenen Fahrlehrern, Verkehrssicherheitsberatern der Polizei und Sicherheitsmoderatoren der Landesverkehrswacht Niedersachsen.
Folgende Termine werden angeboten: Am 17. Juni und 23. September im Logistikzentrum in Bersenbrück, Bramscher Straße 70. Am 16. Juni und 22 September an der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Georgsmarienhütte, Lübecker Straße 1. Beginn ist jeweils um 14 Uhr. Eine Anmeldung ist unter der Emailadresse verkehrswacht-bramsche@osnanet.de möglich. Da sich der Landkreis Osnabrück finanziell an dem Training beteiligt, beträgt der Teilnehmerbeitrag lediglich 40 Euro. Dieser ist vor Ort bar zu entrichten. Nähere Auskünfte erteilt Herbert Bockstiegel unter der Telefonnummer 0179/789 3810.
Feierstunde in Fürstenau: 92 Menschen aus dem Landkreis Osnabrück erhalten Ehrenamtskarte
Osnabrück. Die Zahl spricht für sich: Fast 69.000 Stunden ehrenamtliches Engagement in den vergangenen drei Jahren weisen 92 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Osnabrück auf. Für diesen Einsatz wurden sie jetzt mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Im Heimathaus Settrup in Fürstenau wurde die Runde vom stellvertretenden Landrat Michael Lührmann und Samtgemeindebürgermeister Matthias Wübbel begrüßt.
Was steckt hinter dieser eindrucksvollen Gesamtzahl an Stunden? Die Männer und Frauen haben sich in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eingebracht, darunter Kirche, Soziales/Senioren/Jugend, Sport, Feuerwehr/Rettungsdienst/Katastrophenschutz, Kultur/Musik, Migration, Umwelt oder Heimatpflege.
Die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements unterstrich Lührmann: „Die vielen engagierten und ehrenamtlich aktiven Menschen sind ein großer Gewinn für den Landkreis Osnabrück. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass die vielen Gesellschaftsbereiche funktionieren und gestalten mit viel Freude und Tatkraft das Leben in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden mit.“
Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, bedarf es zudem des regelmäßigen Engagements. So gilt für alle Geehrten, dass sie sich seit mindestens drei Jahren wenigstens fünf Stunden in der Woche – und damit mehr als 250 Stunden im Jahr – eingesetzt haben. Das Engagement gebe aber auch viel zurück, sagte Lührmann: „Sie bekommen Dankbarkeit, Wertschätzung und das Bewusstsein, etwas bewirkt zu haben.“ Der stellvertretende Landrat appellierte zudem an die Ehrenamtlichen, sich weiter zu engagieren, Vorbild für andere zu sein und so andere Menschen für diese Aufgabe zu motivieren.
Bei der Feierstunde in Fürstenau zeigte sich ein weiteres Mal, dass das Engagement von der Jugend an bis ins hohe Alter möglich ist. So ist die jüngste Bewerberin 16 Jahre, die älteste Bewerberin 83 Jahre alt.
Die Veranstaltung in Fürstenau umfasste zudem ein buntes Rahmenprogramm mit einer Darbietung der Zirkus Fantasia AG der IGS Fürstenau sowie eine Vorstellung einer Tanzgruppe von Migrantinnen und Migranten unter der Leitung der Freiwilligenagentur Fürstenau. Die Feierstunde wurde abgerundet mit einem gemeinsamen Abendessen und musikalischer Unterhaltung der Musikgruppe Saxtett.
Die Ehrenamtskarte ist eine Auszeichnung des Landes Niedersachsen für ganz besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement. Seit 2008 verleiht der Landkreis Osnabrück die Ehrenamtskarte an Engagierte. Bis heute wurden bisher 2359 Ehrenamtskarten im Landkreis Osnabrück verliehen.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind erhältlich unter www.landkreis-osnabrueck.de/ehrenamtskarte.
Information zum Heizkostenzuschusses des Landes Niedersachsen
Das Land hat den Antragsweg für die Erstattung von Rechnungen nicht-leitungsgebundener Energieträger zwischenzeitlich festgelegt:
- FAQ zum Thema unter Hilfen für Öl- und Pellets-Kunden | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (niedersachsen.de)
Ab dem 04.05.2023 wurde ein digitales Antragsverfahren freigeschaltet. Niedersachen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.
https://serviceportal.hamburg.de
Hier ist der Suchbegriff „Heizkosten“ einzugeben. Unter dem Punkt „Antrag Brennstoffhilfe“ gelangt man sodann zur Antragsplattform.
Als direkter Weg zum Antrag mag auch der nachstehende Link dienen:
Antrag Brennstoffhilfe - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem so genannten Referenzpreis. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt und finden sich im angefügten pdf-Dokument.
Wenn Familie, Freunde oder Bekannte einem Antragsteller nicht behilflich sein können, wird voraussichtlich ab dem 15.05.2023 über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) eine Unterstützung angeboten werden. Die Wohlfahrtsverbände sollen sicherstellen, dass alle Berechtigten einen Antrag stellen können – egal, ob mit oder ohne Hilfe.
Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 71 ct/l (inkl. USt.)
Beispiel für die Berechnung eines Zuschusses:
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l).
Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((3.000 x 1,6) - 2 x (3.000 x 0,71)) = 432 Euro.
Gemeinsame Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH nimmt Arbeit auf
Gesellschafterversammlung tritt erstmalig zusammen
Auf der Glandorfer Kläranlage trat erstmalig die Gesellschafterversammlung der Abwasserentsorgung Glandorf und Bad Laer GmbH zur turnusmäßigen Sitzung zusammen. Beide Gemeinden wollen ihr Abwasser künftig gemeinsam klären und zwar in einer gemeinsamen Anlage. Dazu soll die Glandorfer Kläranlage erweitert werden, um das Schmutzwasser beider Kommunen aufnehmen und reinigen zu können. Anfang Juni läuft der langjährige Betreibervertrag zwischen der Schumacher Kläranlagen GmbH und der Gemeinde Bad Laer aus. Damit geht der Interimsbetrieb der Bad Laerer Anlage auf den neuen gemeinsamen Abwasserbetrieb über, an dem die Nachbarkommunen zu jeweils 50 Prozent beteiligt sind.
Die Bad Laerer Kläranlage soll bis zur Fertigstellung der neuen Anlage in Glandorf und dem Bau der verbindenden Druckrohrleitung in Betrieb bleiben. Danach werde das Schmutzwasser aus Bad Laer vom aktuellen Kläranlagenstandort nach Glandorf gepumpt und dort gereinigt.
Dafür werden jetzt die entsprechenden Weichen gestellt. Die Gesellschaftersammlung beriet jetzt über die erforderlichen Personaleinstellungen, den bevorstehenden Interimsbetrieb und die Vorbereitungen der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen.
Geschäftsführer Frank Scheckelhoff berichtete, dass sich bereits jetzt bezüglich des Personals Synergieeffekte abzeichnen; so zum Beispiel beim Bereitschaftsdienst, im Urlaub oder Krankheitsfall. Zielsetzung sei, dass das Team auf beiden Anlagen einsetzbar sei.
Der Vorsitz der zehnköpfigen und paritätisch besetzten Gesellschafterversammlung wechselt zwischen Bad Laer und Glandorf. Neben den Bürgermeistern sind jeweils vier Ratsmitglieder im Gremium vertreten.
Zur ersten Sitzung begrüßte jetzt Bürgermeister Avermann als Vorsitzender die Mitglieder und dankte den „sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen aus beiden Rathäusern, die mit viel Ehrgeiz am Gelingen dieses Projektes arbeiten.“ Dem schloss sich sein Glandorfer Kollege Dimek an und bescheinigte, dass „das Projekt auf einem sehr guten Weg sei.“
Konkret wurden noch der Wirtschaftsplan 2023 der gemeinsamen Gesellschaft beschlossen, der u.a. Investition von 300.000 Euro enthält. Dazu zählen erforderliche Sanierungsarbeiten an dauerhaft verbleibenden Bestandsbecken sowie die Installation eines neuen Prozessleitsystems. Als nächster Schritt sollen die Planungsleistungen für die Erweiterung der gemeinsamen Kläranlage nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung vergeben werden.